Als Heilmasseurin fungiere ich als Wahltherapeutin. Daher habe ich mit allen gängigen Krankenkassen (KFA, BVA, WGKK, NOEGKK, VAEB) eine Rückerstattungsvereinbarung. Sie begleichen somit meine Honorarnote und können in Folge einen Rückerstattungsantrag an Ihre Krankenkasse stellen.
Vorgehensweise:
Achtung: Falls die Zuweisung nicht vor Behandlungsbeginn bewilligt wurde, erfolgt keine Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkasse!
Hier finden Sie ein Informationsblatt der WGKK für Physikalische Behandlungen.
Hinweis: Ich behandle keine Krankheitsbilder ohne vorhergehender ärztlichen Abklärung!